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Rahmenkonzept Hausaufgaben

Hausaufgaben sind wichtiger Bestandteil der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie gehen aus ihr hervor, ergänzen und vertiefen sie, verankern Wissen im außerschulischen Zusammenhang; sie stärken individualisierte Lern- und Arbeitszusammenhänge und fördern die Entwicklung von Selbstständigkeit und den systematischen Aufbau von Lern- und Wissenskompetenz.

Diesem Ziel dient das folgende Rahmenkonzept.

1 Funktion und Einbindung von Hausaufgaben

„Grundsätzlich sollen nur Hausaufgaben erteilt werden, die aus lernpsychologischen Gründen, beispielsweise zur Sicherung des selbstständigen Arbeitens, für den Lernprozess unverzichtbar sind.“ (Positionspapier der Landesregierung NRW vom 15.12.2010)

Die Anfertigung von Hausaufgaben ist Teil der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler an den Bildungszielen (SchulG NRW § 42.3). Die Lehrpläne der einzelnen Fächer beschreiben die Ziele und Verfahrensweisen von Hausaufgaben. Sie sind die fachliche Grundlage für den Umgang mit Hausaufgaben. Jede Fachlehrkraft setzt diese Vorgaben in eigener Verantwortung nach den Absprachen in der Fachkonferenz und im Blick auf die jeweilige Lerngruppe um. Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Regelungen des Hausaufgabenerlasses, demzufolge Hausaufgaben nur in bestimmtem Umfang und Zeitzusammenhang erlaubt sind und nicht zur Disziplinierung eingesetzt werden. Sie werden eindeutig, ggf. schriftlich formuliert und sollen auch differenziert gestellt und kontrolliert werden. Damit wissen die Schülerinnen und Schüler, dass ihre Anstrengung sich im Lernfortschritt auszahlt und die eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten festigt.

Die Landesregierung hat angekündigt, im Zuge der Umstellung auf G8 die Kernlehrpläne nochmals zu durchforsten und damit den Lernstoff zu reduzieren. Das würde auch bei den Hausaufgaben zu einer Entlastung führen. Unabhängig davon bemüht sich das Max-ErnstGymnasium, in sinnvoller Weise durch Erarbeitung in Übungsphasen und individualisiertem Unterricht Hausaufgaben in Schulaufgaben zu überführen und damit die nachmittägliche Arbeit zu begrenzen.

Nicht zuletzt ermöglicht der konsequente Einsatz von Doppelstunden derartige Übungsphasen im Unterricht und kann die Hausaufgabenmenge reduzieren. Damit sind allerdings auch (in altersangemessener Form) erhöhte Anforderungen an die Lernenden verbunden, die Lernmenge über einen längeren Zeitraum zu verteilen und die eigenständige Lernorganisation einzurichten.

Dem Ziel der individuellen Unterstützung bei der sachgerechten Erarbeitung von Hausaufgaben dienen auch besondere schulische Angebote wie das Projekt „Schüler helfen Schülern“, die Übermittagsbetreuung bei HANS und die Einrichtung eines schulischen Silentiums.

2 Zeitrahmen und Verteilung von Hausaufgaben

Der Umfang von Hausaufgaben wird im Hausaufgaben-Erlass des Schulministeriums geregelt. Danach sind die Aufgaben so zu bemessen, dass sie in Jgst. 5-6 durchschnittlich in 90 Minuten, in Jgst. 7-9 in 120 Minuten täglich zu bewältigen sind. An langen Schultagen ist für Unterricht am folgenden Tag ohne Einschränkung hausaufgabenfrei. Das gilt auch für Tage, denen ein Feiertag vorangeht, aber nicht für Hausaufgaben von Freitag auf Montag.

Hausaufgaben sollen möglichst gleichmäßig über die Woche verteilt werden. Dazu kann es sinnvoll sein, die Aufgabe nicht schon zur folgenden Fachstunde aufzugeben („Prozess-Hausaufgaben“).

Solche zeitlich gestreckten Aufgaben werden methodisch mit der Lerngruppe eingeübt. Menge, Schwierigkeitsgrad und Zielzeitpunkt sollen realistisch eingeschätzt werden. Erhöhter Arbeitsaufwand z.B. vor Klassenarbeiten oder außerunterrichtlichen Veranstaltungen soll nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die Klassenleitungen achten auf eine akzeptable Verteilung und greifen ggf. koordinierend ein. Der erwartete zeitliche Umfang der jeweiligen Hausaufgaben wird dazu im Klassenbuch i.d.R. vermerkt.

3 Verfahrensregelungen

Hausaufgaben werden rechtzeitig vor dem Ende der Unterrichtsstunde in geeigneter Form bekannt gegeben. Sie werden angemessen kontrolliert und anerkannt, aber nicht zensiert. Auch das Mitbringen von Arbeitsmaterial gehört im Rahmen der üblichen Ankündigung zur Erledigung von Hausaufgaben. Nicht erledigte Hausaufgaben sind nachzuarbeiten und unaufgefordert vorzuzeigen; im Anschluss an eine Erkrankung nach Absprache. Im Einzelfall ist bei längerer Erkrankung ein Kontakt mit den Erziehungsberechtigten anzustreben. Fehlende Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, sich bei Klassenkameraden über die Art, Umfang und Zielzeitpunkt der erwarteten Hausaufgaben zu informieren und diese entsprechend anzufertigen. Die Fachlehrkräfte unterstützen sie dabei sensibel.

4 Einbindung der Erziehungsberechtigten

Eltern sind nicht die Adressaten von Hausaufgaben. Gleichwohl kommt ihnen eine begleitende und u.U. steuernde und (die Erledigung) kontrollierende Rolle zu. Dazu gehört die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Fachlehrkräften und Klassenleitung, nicht nur in Pflegschaftssitzungen, an Elternsprechtagen und in Sprechstunden. Gegenseitige Information über wichtige Fragen der Hausaufgaben sollte zum Umgangsstil gehören.

Das Max-Ernst-Gymnasium stellt dazu eine Handreichung bereit, die allen Eltern zu Beginn der Jgst. 5 zugeht und in der Schule zugänglich ist (s. Anlage).

Die Führung des obligatorischen Hausaufgabenheftes erleichtert Erziehungsberechtigten die Übersicht über Hausaufgaben und sorgt für die notwendige Transparenz. Klassenleiterinnen und -leiter vergewissern sich von Zeit zu Zeit der ordnungsgemäßen Führung des Hausaufgabenheftes.

[beschlossen von der Schulkonferenz des Max-Ernst-Gymnasiums am 14. Juni 2011]

Anlage zum Download: Hausaufgaben. Ratgeber für Eltern [83 KB]